Wohnung oder Haus kaufen, verkaufen, mieten oder vermieten: eine zeitintensive Angelegenheit!
Transparenz ist im Immobilienmarkt oft Mangelware. Gerade im Umzugsmarkt und im Immobilienhandel gibt es viele Unklarheiten.
Landesbauordnung schreibt Einbau auch in bestehenden Immobilien vor
Der Countdown ist abgelaufen! Am 31.12.2016 endete in Nordrhein-Westfalen die Übergangsfrist für die Rauchwarnmeldepflicht. Seit dem 01.Januar 2017 müssen auch bestehende Wohngebäude mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.
Die nordrhein-westfälische Landesbauordnung verlangt dann in allen Kinder- und Schlafzimmern sowie angrenzenden Fluren die lebensrettenden Geräte. Weitere Melder sollten idealerweise in Gemeinschaftsräumen wie im Wohnzimmer installiert werden, da hier die Brandgefahr etwa durch Kerzen oder elektrische Geräte besonders groß ist. Die Rauchwarnmelderpflicht besteht für Neu- und Umbauten in Nordrhein-Westfalen bereits seit April 2013.
Beim Einbau von Rauchwarnmeldern gilt: Je eher, desto besser, denn noch immer sterben in Deutschland pro Jahr rund 400 Menschen an den Folgen eines Brandes.
95 Prozent davon ersticken an giftigen Rauchgasen, die meisten nachts in ihren eigenen vier Wänden. Fast zwei Drittel sind Senioren.
Rauchwarnmelder hätten sie warnen können.
Eigentümer sind für den Einbau der Rauchwarnmelder ab sofort verantwortlich, – die Wartung von Rauchmeldern ist Sache der Mieter.