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Steueranreize sollen den Bau günstiger Mietwohnungen ankurbeln

Die eigentlich schon beschlossenen Abschreibungen werden nun vielleicht doch nicht kommen

Für die Regierenden der Großen Koalition ist das Vorhaben „besonders eilbedürftig“. Ausgerechnet die eigenen Truppen im Parlament aber haben jetzt die Notbremse gezogen. Durch steuerliche Vergünstigungen für Bauherren will die Regierung in Gebieten mit knappem Angebot den Bau günstiger Mietwohnungen ankurbeln. Ende Februar 2016 hat die Regierung dem Parlament ihren Gesetzentwurf zugeleitet. Doch kurz vor der entscheidenden Abstimmung im Finanzausschuss des Bundestags stoppte die SPD das Vorhaben.

Angesichts des Wohnungsnotstandes sind sich Politiker und Fachleute einig, dass etwas passieren muss. Im Bundesfinanzministerium erinnerte man sich des legendären Paragrafen 7b des Einkommensteuergesetzes, dank dessen bis 1986 Häuslebauer und Käufer von Eigentumswohnungen die Herstellungskosten ihrer Immobilie zu bevorzugten Konditionen von der Steuer absetzen konnten.

Was hat es mit dem neuen Paragraf 7b auf sich?

Nun also soll einer neuer Paragraf 7b her, mit dem eine Sonderabschreibung für neu errichtete Mietwohnungen eingeführt würde. So sollen im Jahr der Anschaffung oder der Herstellung sowie im darauf folgenden Jahr jeweils zehn Prozent der Herstellungskosten abgeschrieben werden dürfen, im dritten Jahr noch einmal neun Prozent. Zusammen mit der normalen zweiprozentigen Abschreibung pro Jahr ergibt dies einen Gesamtbetrag von 35 Prozent, der in den ersten drei Jahren nach Fertigstellung oder Kauf von der Steuer abgesetzt werden kann.

Dieses Angebot gilt aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Gefördert werden nur neue Wohnräume in Gebieten „mit angespannter Wohnungslage“. Damit sind Städte und Regionen gemeint, in denen bereits eine Mietpreisbremse beziehungsweise eine sogenannte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen gelten. Zuständig für die Festlegung solcher Zonen sind die Bundesländer. Außerdem soll die Sonderabschreibung nur bei Neubauten greifen, mit denen in den Jahren 2016 bis 2018 begonnen wird. Dies erklärt, warum es die Regierung mit ihrem Vorhaben so eilig hat.

Außerdem soll die Sonderabschreibung letztmalig bei der Steuerveranlagung für das Jahr 2022 geltend gemacht werden, auch wenn der eigentliche Drei-Jahres-Zeitraum noch nicht ausgenutzt ist. Auch dies soll als Anreiz wirken, möglichst rasch die Entscheidung zu Bau oder Kauf neuen Wohnraums zu treffen. Ferner muss das geförderte Objekt mindestens zehn Jahre lang als Mietwohnung genutzt werden.

Und schließlich soll es eine preisliche Obergrenze für den zu fördernden Wohnraum geben, um zu verhindern, dass die Steuervorteile für die Errichtung hochpreisiger Wohnungen in Anspruch genommen werden. Danach dürfen die reinen Baukosten 3000 Euro je Quadratmeter nicht überschreiten; abgeschrieben werden dürfen maximal 2000 Euro pro Quadratmeter. Mit der Spanne zwischen der Bemessungsgrundlage von 2000 Euro und den maximalen Baukosten von 3000 Euro sollen etwaige Kostensteigerungen während des Baus und regionale Preisunterschiede berücksichtigt werden.

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