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27.09.2016

Was ist neu?

Mit dem sogenannten Mietrechtsnovellierungsgesetz will die Bundesregierung einige Veränderungen in Deutschland bewirken. Zunächst soll die Mietpreisbremse dafür sorgen, dass die Mieten in Ballungsgebieten nicht weiter in’s Unermessliche steigen. In erster Linie sind hier Begrenzungen bei Neuvermietungen angedacht. Weiter soll mit dem sogenannten Bestellerprinzip in Zukunft derjenige den Makler bezahlen, der ihn beauftragt. Das dürften in den meisten Fällen dann die Vermieter sein.

Die neueste Auflage der Energieeinsparverordnung hat bei Vermietungen und Verkäufen die Folge, dass der Vermieter/Verkäufer bereits beim Inserieren der Immobilie die Angaben aus dem Energieausweis veröffentlichen muss. Zuwiderhandlungen wird ein Bußgeld von bis zu 15.000,– Euro angedroht. In Ausnahmefällen (z.B. bei Denkmalschutz) kann von den Vorschriften abgewichen werden. Was Sie beachten müssen klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch.

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